Rechtsprechung
   VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34141
VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302 (https://dejure.org/2021,34141)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26.02.2021 - Au 2 K 19.302 (https://dejure.org/2021,34141)
VG Augsburg, Entscheidung vom 26. Februar 2021 - Au 2 K 19.302 (https://dejure.org/2021,34141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,34141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 5a; BauGB § 128 ff.
    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag - ehemalige Ortsverbindungsstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 06.03.2006 - 6 ZB 03.2961
    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302
    Entscheidend kann nur sein, dass überhaupt funktionsfähige, der Straßenlänge und den örtlichen Verhältnissen angepasste Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen vorhanden sind (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - BeckRS 2016, 53241; vgl. speziell zur Beleuchtung BayVGH, B.v. 27.1.2012 - 6 ZB 09.1573 - juris Rn. 7; vgl. zur Straßenentwässerung auch BayVGH, B.v. 12.6.2014 - 6 CS 14.1977 - juris Rn. 11 f.; B.v. 6.3.2006 - 6 ZB 03.2961 - juris Rn. 9; Matloch/Wiens, a.a.O., Rn. 412a).

    Das bloße Abfließen des Regenwassers in die anliegenden Bankett- bzw. Seitenstreifen aufgrund einer Deckenwölbung der Straße genügt aber auch unter Berücksichtigung der damaligen geringeren Anforderungen zur Erfüllung der satzungsmäßigen Merkmale der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage nicht (BayVGH, B.v. 15.11.2018 - 6 ZB 18.1516 - juris Rn. 7; B.v. 12.6.2014 - 6 CS 14.1077 - BeckRS 2014, 52922; B.v. 6.3.2006 - 6 ZB 03.2961 - BeckRS 2009, 37088).

    Die hier bis zum jetzigen Ausbauzustand vorhandene Art der Entwässerung durch das gefällebedingte Abfließen des Oberflächenwassers auf die seitlichen Straßenbankettbereiche bzw. in die benachbarten (Privat-)Grundstücke erfüllte die Anforderungen an eine innerorts gelegene Ortsstraße einer Stadt in der Größe der Beklagten jedenfalls nicht (s. hierzu auch BayVGH, B.v. 6.3.2006 - 6 ZB 03.2961 - BeckRS 2009, 37088).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302
    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der festgesetzten Vorausleistung in Höhe von 10.965,20 EUR bestünden im Übrigen aber auch dann keine Bedenken, wenn von der Nichtigkeit des Bebauungsplans ausgegangen würde, weil der auf das Grundstück des Klägers rechnerisch entfallende voraussichtliche endgültige Erschließungsbeitrag selbst bei Zugrundelegung eines - wegen der Maßgeblichkeit der nach Auffassung des Klägers in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Bebauung mit zwei Vollgeschossen - gemäß § 7 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 EBS anzusetzenden Nutzungsfaktors von lediglich 1, 3 und einem Verzicht auf die Erhöhung des Nutzungsfaktors aufgrund einer überwiegend gewerblichen Grundstücksnutzung gemäß § 7 Abs. 10, Abs. 11 EBS mit 11.878,97 EUR jedenfalls nicht niedriger ist als der von der Beklagten geltend gemachte Vorausleistungsbetrag (s. hierzu VGH BW, U.v. 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris Rn. 65 ff.; VG München, U.v. 12.5.2015 - M 2 K 14.4608 - juris Rn. 34 ff.).

    Dass die gegenüber dem Kläger geltend gemachte Vorausleistung bei einem derzeit anzunehmenden endgültigen Erschließungsbeitrag von 11.878,97 EUR de facto über der eigentlich von der Beklagten beabsichtigten Erhebungsgrenze von 50 v.H. des zu erwartenden endgültigen Erschließungsbeitrag liegt, berührt die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheids nicht bzw. verletzt diesen nicht in seinen Rechten, da die Gemeinde bei einer hierauf beruhenden gerichtlichen (Teil-)Aufhebung des Bescheids berechtigt wäre, bis zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht jederzeit einen weiteren Vorausleistungsbescheid zu erlassen (vgl. VGH BW, U.v. 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris Rn. 67; VG München, U.v. 12.5.2015 - M 2 K 14.4608 - juris Rn. 50).

  • VGH Bayern, 15.11.2018 - 6 ZB 18.1516

    Begriff der Straßenentwässerung und Inhalt einer Anliegerbescheinigung

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302
    Das bloße Abfließen des Regenwassers in die anliegenden Bankett- bzw. Seitenstreifen aufgrund einer Deckenwölbung der Straße genügt aber auch unter Berücksichtigung der damaligen geringeren Anforderungen zur Erfüllung der satzungsmäßigen Merkmale der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage nicht (BayVGH, B.v. 15.11.2018 - 6 ZB 18.1516 - juris Rn. 7; B.v. 12.6.2014 - 6 CS 14.1077 - BeckRS 2014, 52922; B.v. 6.3.2006 - 6 ZB 03.2961 - BeckRS 2009, 37088).

    bb KAG bestehen mithin keine durchgreifenden Anhaltspunkte (BayVGH, B.v. 15.11.2018 - 6 ZB 18.1516 - juris Rn.9).

  • VG München, 12.05.2015 - M 2 K 14.4608

    Vorausleistungserhebung auf den Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302
    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der festgesetzten Vorausleistung in Höhe von 10.965,20 EUR bestünden im Übrigen aber auch dann keine Bedenken, wenn von der Nichtigkeit des Bebauungsplans ausgegangen würde, weil der auf das Grundstück des Klägers rechnerisch entfallende voraussichtliche endgültige Erschließungsbeitrag selbst bei Zugrundelegung eines - wegen der Maßgeblichkeit der nach Auffassung des Klägers in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Bebauung mit zwei Vollgeschossen - gemäß § 7 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 EBS anzusetzenden Nutzungsfaktors von lediglich 1, 3 und einem Verzicht auf die Erhöhung des Nutzungsfaktors aufgrund einer überwiegend gewerblichen Grundstücksnutzung gemäß § 7 Abs. 10, Abs. 11 EBS mit 11.878,97 EUR jedenfalls nicht niedriger ist als der von der Beklagten geltend gemachte Vorausleistungsbetrag (s. hierzu VGH BW, U.v. 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris Rn. 65 ff.; VG München, U.v. 12.5.2015 - M 2 K 14.4608 - juris Rn. 34 ff.).

    Dass die gegenüber dem Kläger geltend gemachte Vorausleistung bei einem derzeit anzunehmenden endgültigen Erschließungsbeitrag von 11.878,97 EUR de facto über der eigentlich von der Beklagten beabsichtigten Erhebungsgrenze von 50 v.H. des zu erwartenden endgültigen Erschließungsbeitrag liegt, berührt die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheids nicht bzw. verletzt diesen nicht in seinen Rechten, da die Gemeinde bei einer hierauf beruhenden gerichtlichen (Teil-)Aufhebung des Bescheids berechtigt wäre, bis zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht jederzeit einen weiteren Vorausleistungsbescheid zu erlassen (vgl. VGH BW, U.v. 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris Rn. 67; VG München, U.v. 12.5.2015 - M 2 K 14.4608 - juris Rn. 50).

  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 ZB 17.546

    Ausschlussfrist für Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302
    Entscheidend kann nur sein, dass überhaupt funktionsfähige, der Straßenlänge und den örtlichen Verhältnissen angepasste Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen vorhanden sind (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - BeckRS 2016, 53241; vgl. speziell zur Beleuchtung BayVGH, B.v. 27.1.2012 - 6 ZB 09.1573 - juris Rn. 7; vgl. zur Straßenentwässerung auch BayVGH, B.v. 12.6.2014 - 6 CS 14.1977 - juris Rn. 11 f.; B.v. 6.3.2006 - 6 ZB 03.2961 - juris Rn. 9; Matloch/Wiens, a.a.O., Rn. 412a).

    Damit ist zu verlangen, dass diese Teileinrichtung nicht nur punktuell oder über eine Teilstrecke hergestellt, sondern im Grundsatz auf der gesamten Länge der Anbaustraße vorhanden sein muss (vgl. z.B. BayVGH, B.v.4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn. 14; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 6 ZB 15.2786

    Erschließungsbeitrag für eine Anbaustraße

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302
    Entscheidend kann nur sein, dass überhaupt funktionsfähige, der Straßenlänge und den örtlichen Verhältnissen angepasste Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen vorhanden sind (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - BeckRS 2016, 53241; vgl. speziell zur Beleuchtung BayVGH, B.v. 27.1.2012 - 6 ZB 09.1573 - juris Rn. 7; vgl. zur Straßenentwässerung auch BayVGH, B.v. 12.6.2014 - 6 CS 14.1977 - juris Rn. 11 f.; B.v. 6.3.2006 - 6 ZB 03.2961 - juris Rn. 9; Matloch/Wiens, a.a.O., Rn. 412a).

    Damit ist zu verlangen, dass diese Teileinrichtung nicht nur punktuell oder über eine Teilstrecke hergestellt, sondern im Grundsatz auf der gesamten Länge der Anbaustraße vorhanden sein muss (vgl. z.B. BayVGH, B.v.4.5.2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn. 14; B.v. 29.6.2016 - 6 ZB 15.2786 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 21.10.1968 - IV C 94.67

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung von für Straßen

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302
    Maßgebend für die Beurteilung der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage ist - abgesehen davon, dass sie vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes als öffentliche Einrichtung im Sinn des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 des Gemeindeabgabengesetzes vom 20. Juli 1938 (GVBl. S. 225) zu qualifizieren gewesen sein muss - zum einen der Zustand der Anlage in dem Zeitpunkt, in dem sie die Eigenschaft einer Erschließungsanlage erlangt hat, d.h. Erschließungsfunktion besessen hat und damit zum Anbau bestimmt war (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.1968 - IV C 94.67 - DVBl 1969, 275; U.v. 31.1.1969 - IV C 47.67 - BayVBl 1970, 65).

    Die "...-Straße" erlangte jedoch vom maßgeblichen Zeitpunkt, in dem ihr mit der Entwicklung des unbeplanten Gebiets zum Innenbereich gemäß § 34 BauGB bzw. mit Inkrafttreten eines Bebauungsplans Erschließungsfunktion zukam bzw. in dem sie als Anbaustraße im Sinne des Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG, § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu qualifizieren war (BVerwG, U.v. 31.1.1969 - IV C 47.67 - BayVBl 1970, 65; U.v. 21.10.1968 - IV C 94.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 4), bis zum Zeitpunkt der Erhebung der Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag weder insgesamt noch teilweise (bezogen auf Teilanlagen) die Qualität einer erstmalig endgültig hergestellten Erschließungsanlage.

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 47.67

    Einheitlichkeit einer Erschließungsanlage bei unterschiedlicher

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302
    Maßgebend für die Beurteilung der erstmaligen Herstellung einer Erschließungsanlage ist - abgesehen davon, dass sie vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes als öffentliche Einrichtung im Sinn des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 des Gemeindeabgabengesetzes vom 20. Juli 1938 (GVBl. S. 225) zu qualifizieren gewesen sein muss - zum einen der Zustand der Anlage in dem Zeitpunkt, in dem sie die Eigenschaft einer Erschließungsanlage erlangt hat, d.h. Erschließungsfunktion besessen hat und damit zum Anbau bestimmt war (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.1968 - IV C 94.67 - DVBl 1969, 275; U.v. 31.1.1969 - IV C 47.67 - BayVBl 1970, 65).

    Die "...-Straße" erlangte jedoch vom maßgeblichen Zeitpunkt, in dem ihr mit der Entwicklung des unbeplanten Gebiets zum Innenbereich gemäß § 34 BauGB bzw. mit Inkrafttreten eines Bebauungsplans Erschließungsfunktion zukam bzw. in dem sie als Anbaustraße im Sinne des Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG, § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu qualifizieren war (BVerwG, U.v. 31.1.1969 - IV C 47.67 - BayVBl 1970, 65; U.v. 21.10.1968 - IV C 94.67 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 4), bis zum Zeitpunkt der Erhebung der Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag weder insgesamt noch teilweise (bezogen auf Teilanlagen) die Qualität einer erstmalig endgültig hergestellten Erschließungsanlage.

  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302
    Die noch unbebauten bzw. außenbereichstypisch bebauten Bereiche sind zudem aufgrund ihrer geringen flächenmäßigen Ausdehnung nicht in der Lage, als eine Art "Außenbereichsinsel" bzw. als "Außenbereich im Innenbereich" zu gelten (s. hierzu z.B. BVerwG, B.v. 15.9.2005 - 4 BN 37.05 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 6.11.2017 - 6 ZB 17.1011 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 14.14

    Vorausleistung; Umlegung; Buchgrundstück; untergehendes Grundstück; erschlossene

    Auszug aus VG Augsburg, 26.02.2021 - Au 2 K 19.302
    Die von der Beklagten im angegriffenen Bescheid festgesetzte Vorausleistung von 10.965,20 EUR ist aufgrund des mit der Beschränkung des Umfangs der zu erhebenden Vorausleistung auf die Hälfte des zu erwartenden endgültigen Erschließungsbeitrags geschaffenen "Sicherheitsabstands" zum endgültigen Erschließungsbeitrag (vgl. BVerwG U.v. 5.5.2015 - 9 C 14.14 - juris Rn. 14) jedenfalls immer noch niedriger als der selbst unter Zugrundelegung der rechnerischen Annahmen der Klägerseite entstehende endgültige Erschließungsbeitrag von 11.878,97 EUR.
  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1011

    Verteilung des Aufwands auf die einzelnen zu berücksichtigenden Grundstücke bei

  • VGH Bayern, 12.06.2014 - 6 CS 14.1077

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

  • VGH Bayern, 05.11.2007 - 6 B 05.2551
  • VGH Bayern, 19.12.2008 - 6 B 06.2750

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; planerische Festsetzungen; keine

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2404

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2536

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

  • BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75

    Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer

  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 6 B 09.2893

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße (Länge); natürliche

  • VGH Bayern, 09.08.2016 - 6 CS 16.1032

    Anwendung der Vorschriften zum Straßenausbaubeitragsrecht

  • VGH Bayern, 24.07.2013 - 6 BV 11.1818

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Anbaustraße; natürliche

  • VGH Bayern, 27.02.2012 - 6 ZB 09.1573

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; beitragsfähiger

  • VGH Bayern, 31.05.2010 - 6 ZB 09.557

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; planungsrechtliche Grundlage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht